Es geht um Ihre Gesundheit
Im Krankheitsfall möchte man so gut wie möglich behandelt und wieder gesund werden. Eine leistungsstarke Gesundheitsabsicherung kann sich dann auszahlen. Aber gerade gesetzlich Versicherte stellen fest, dass sie manche Leistungen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten oder Zuzahlungen leisten müssen. Mit einer privaten Krankenversicherung können Sie sich ein klar definiertes Leistungsversprechen sichern. Den Umfang Ihres Versicherungsschutzes bestimmen Sie selbst.
Die gesetzliche Absicherung sinnvoll ergänzen
Im Krankheitsfall kommt für gesetzlich Versicherte oft die böse Überraschung: Viele Leistungen ihrer Krankenkasse reichen nicht aus, manche werden erst gar nicht gewährt oder es fallen Eigenbeteiligungen an, die zum Teil erheblich sein können. Wollen Sie beispielsweise Ihre Eigenbeteiligung bei Zahnersatzmaßnahmen (Kronen, Brücken oder Implantate) verringern? Möchten Sie im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt werden? Oder wünschen Sie die Kostenübernahme für Behandlungen beim Heilpraktiker? Das Angebot ist vielfältig und lässt sich individuell auf Ihre Bedürfnisse anpassen.
Für den Ernstfall gut vorbereitet
Niemand denkt gern daran, und wenn, wird der Gedanke schnell wieder beiseitegeschoben. Aber was ist, wenn Sie im Alter zum Pflegefall werden? Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht in der Regel nur für das Nötigste. Eine Pflegezusatzversicherung hilft dabei, Ihre Eigenständigkeit und Mobilität auch bei Pflegebedürftigkeit weitestgehend zu bewahren. Der Ernstfall kann aber auch schon früher eintreten. Entweder aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit oder durch einen Unfall. Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Unfallfolgen und Pflegebedürftigkeit sind biometrische Risiken, deren Eintritt ungewiss, aber möglich ist und folgenschwer sein kann. Mit dem Abschluss von entsprechenden Versicherungen können Sie biometrische Risiken nicht ausschließen, aber Sie können die Folgen mindern. Denken Sie auch an Ihre Familienangehörigen. Eine Risikolebensversicherung zahlt im Falle Ihres Todes den im Vertrag begünstigten Personen die vereinbarte Summe aus. Oft als Hinterbliebenenschutz bezeichnet, dient sie der finanziellen Absicherung von Familienangehörigen.
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